Antragsberechtigte:
Erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, Freiberufler und Einzelunternehmer mit bis zu 10 Mitarbeitern.
Voraussetzungen:
- Das Unternehmen muss mindestens seit 1. Oktober 2019 am Markt aktiv gewesen sein, das heißt, zu diesem Datum müssen die ersten Umsätze erzielt worden sein.
- Im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der Jahre 2017 - 2019 wurde ein Gewinn erzielt. Für den Fall, dass das Unternehmen noch nicht so lange besteht, wird ein kürzerer Zeitraum betrachtet.
- Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten.
Förderfähige Maßnahmen:
- Investitionen
- Betriebsmittel (alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter, Warenlager)
Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen.
Es gelten folgende Konditionen:
Kredithöhe
- Unternehmen mit 1 bis 5 Mitarbeitern: max. 50.000 Euro
- Unternehmen mit 6 bis 10 Mitarbeitern: max. 100.000 Euro
Der Kredithöchstbetrag ist dabei gedeckelt je Unternehmensgruppe auf maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019.
Wichtig: Der Darlehenshöchstbetrag reduziert sich um die beantragten bzw. erhaltenen Zuschüsse in Form von Soforthilfen des Bundes bzw. des Freistaates Bayern.
Laufzeit, Zinshöhe & Tilgung
- Eine Antragstellung ist nur einmalig möglich.
- Der Schnellkredit hat entweder eine Laufzeit von 10 Jahren bei 2 tilgungsfreien Jahren oder eine Laufzeit von 5 Jahren bei 1 tilgungsfreien Jahr.
- Es gilt ein einheitlicher Zinssatz in Höhe von 3 %. Die Zinsbindung erfolgt dabei über die gesamte Laufzeit.
- Die Zins- und Tilgungszahlungen erfolgen vierteljährlich.
Wichtig: Eine vorzeitige Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ist möglich!
Infos zur Antragstellung:
- Das Angebot des LfA-Schnellkredits ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
- Die Anträge werden über die Hausbanken gestellt. Die Beantragung bei den Hausbanken ist seit dem 5. Mai 2020 möglich.
- Die Hausbanken sind zu 100 % von der Haftung freigestellt. Sie prüfen im Rahmen der Antragstellung insbesondere die Anzahl der Mitarbeiter, den Jahresumsatz sowie die Gewinnerzielung. Der Nachweis dieser Angaben erfolgt durch Einreichung von Unterlagen bei der Hausbank wie bei der Beantragung des KfW-Schnellkredits 2020. Zudem muss der Antragsteller noch mittels einer „Kleinbeihilfeerklärung“ versichern, dass er die zulässige Beihilfeobergrenze von 800.000 Euro nicht überschreitet.
- Die Formulare Nr. 100 „Standardantrag“, Nr. 108 „Ergänzende Angaben zum Antrag: LfA-Schnellkredit“ und Nr. 122 „Kleinbeihilfeerklärung“, die zur Antragstellung bei der Hausbank abgegeben werden müssen, können online auf der Homepage der LfA abgerufen werden.
Durch die 100 %-Haftungsfreistellung und das Verzichten auf die Stellung von Sicherheiten seitens der LfA wurde vielen Kleinstunternehmern in Bayern die Möglichkeit gegeben, sichdringend benötigte Liquidität beschaffen zu können.
Bei Fragen zum LfA-Schnellkredit sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne!