Viele Selbstständige waren vor ihrer Selbstständigkeit als Arbeitnehmer tätig und haben daher Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Dennoch erhalten viele später keine Rente, weil sie die erforderliche Mindestversicherungszeit, sog. Wartefrist, nicht erreichen. Diese Mindesteinzahlungszeit beträgt fünf Jahre. Bei Nichteinhalten droht der Verlust der bisherigen Einzahlungen. Dies kann durch weitere freiwillige Beitrags-zahlungen bis zum Erreichen der Mindestversicherungszeit vermieden werden.
Um sich den gesetzlichen Mindestanspruch zu sichern, sollte daher jeder Selbstständige prüfen, ob er aufgrund seiner früheren Existenz als Arbeitnehmer eine gesetzliche Rente erhalten wird und wenn ja, wie viele Beitrags-monate ihm dafür fehlen.